Allgemeine Reisebedingungen
1. Reisevertrag / Anmeldung
Mit der Reiseanmeldung bietet "Coaching in
Bavaria" den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung
kann persönlich, schriftlich oder über das Internet vorgenommen werden
und gilt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Mit
der Übersendung einer Buchungsbestätigung ist die Reiseanmeldung
als Vertrag zwischen uns wirksam. Bei Buchungen von noch nicht
katalogmäßig ausgeschriebenen Reisen, richtet sich der Inhalt des
Reisevertrages nach den für die Reise geltenden künftigen
Katalogbeschreibungen oder nach den individuell uns speziell für den
Reisenden entwickelten Sonderfahrten, wie sie im Angebot aufgeführt und
besprochen sind. Basis ist das von Coaching in Bavaria
vorgelegte Angebot.
2. Bezahlung
Unmittelbar nach Vertragsabschluß ist eine Anzahlung in Höhe von 10
% des Reisepreises zu leisten; höchstens jedoch EURO 250,00 p.P. Die
Restzahlung zum vollständigen Reisepreis ist 29 Tage vor Reisebeginn
ohne weitere Aufforderung fällig. Nach Eingang der Zahlung erhalten Sie
Ihre vollständigen Reiseunterlagen. Bei Kurzfristbuchung vereinbart "Coaching
in Bavaria" mit dem Gast die jeweiligen Zahlungsmodalitäten. Wird
der vereinbarte Anzahlungsbetrag, auch nach Inverzugsetzung, oder der
Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, berechtigt
uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von
Schadenersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren,
vorausgesetzt es lag nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt
berechtigender Reisemangel vor.
3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen im Programmangebot der
Coaching in Bavaria und aus den hieraus bezugnehmenden Angaben der
Reisebestätigung sowie aus den Projektbeschreibungen und dem
Projektangebot individueller Reisen.. Die in dem gültigen Programm
enthaltenen Angaben sind verbindlich. "Coaching
in Bavaria"
behält sich jedoch vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und
nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung des
aktuellen Reiseangebots oder Projektangebots zu erklären, über die
der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
Änderungen des Reiseangebots auch während einer begonnenen Reise
sind aufgrund von höheren oder vorher nicht einsehbaren Umständen
möglich (z.B. Wetter, Hochwasser, Feuer, Konkurs von Partner u.ä.).
"Coaching in Bavaria" ist berechtigt, die angebotene Reise mit
gleichwertigen Ersatzleistungen zu ersetzen.
4.Leistungs- und Preisänderung
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß
notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht wesentlich beeinträchtigen. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Preisänderungen sind nach
Abschluß des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie
Hafen- oder Flughafengebühren in dem Umfang möglich, wie sich die
Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte
Leistungen pro Kopf bzw. Sitzplatz auf den Reisenden auswirkt, wenn
zwischen dem Zugang der Reisebestätigung / Rechnung und dem
vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der
Fall sein, werden die Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21
Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt.
5.
Rücktritt / Umbuchung
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn durch Erklärung vom
Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Erklärung bei
uns. Bei Rücktritt sowie bei Nichtantritt der Reise gelten je
Buchung folgende Stornobedingungen:
| bis 35 Tage vor Reisebeginn | 10 % (mindestens aber EURO 50,00) |
| von 34. bis 22. Tag | |
| von 21. bis 15. Tag | 30 % |
| von 14. bis 7. Tag | 45 % |
| ab 06. Tag | 55 % |
| am Tag des Reisebeginns, bei Nichtantritt bzw. Stornierung nach Reisebeginn | 75 % des Preises, jeweils auf volle EURO aufgerundet |
Wir empfehlen dringend eine Reiserücktrittskosten-Versicherung. Für Umbuchungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels und der Unterkunft bis 35 Tage vor Reisebeginn wird eine Gebühr von EURO 15,00 erhoben. Spätere Umbuchungen können nur nach Stornierung des Reisevertrages und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Tritt ein Dritter in den Vertrag mit ein, so haftet dieser und der ursprüngliche Anmelder für den Reisepreis und die durch Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Falls "Coaching in Bavaria" aus Gründen, die nicht in unserem Einflußbereich liegen, die Reise absagen muß, erfolgt eine Rückerstattung der bereits geleisteten Beträge ohne Verzinsung. Selbstverständlich erhält der Kunde ein vergleichbares Ersatzangebot.
6. Mitwirkungspflicht
Die aufgeführten Mietobjekte sind mit größtmöglicher Sorgfalt
ausgesucht. Wird trotzdem eine Reise infolge eines Mangels
beeinträchtigt, ist der Reisende verpflichtet, eventuelle Schäder zu
vermeiden oder gering zu halten und seine Beanstandungen
unverzüglich anzuzeigen.
7. Rücktritt und Kündigung durch Coaching in
Bavaria
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
7.1 ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die
Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört
oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die
sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so
behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den
Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen
lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den
Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7.2 bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer
ausgeschriebenen festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der
Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine
Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir
verpflichtet, den Reisenden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung
für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und
Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Die Reisenden
erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits
zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, daß die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir die
Reisenden davon unterrichten.
7.3 Bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der
Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht
zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist,
daß die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine
Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese
Reise, bedeuten würde. Der Reisende erhält den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück. Zusätzlich wird dem Reisenden der Buchungsaufwand
in Höhe von EURO 10,00 erstattet, sofern er von einem evtl.
Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.
8. Nicht in Anspruch genommene
Leistungen
Nimmt der Reisegast einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger
Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch,
so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der
ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn
es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer
Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
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